Link zum Online-Formular Petition gegen die Leinenpflicht im Kanton Bern (Petition läuft bis Freitag, 25.08.2023)
Petition der IGKO Interessengemeinschaft Kynologischer Organisationen im Kanton Bern und angrenzenden Gebieten
Ausgangslage
Am 7.12.2022 hat Grossrätin Madeleine Amstutz im Grossen Rat des Kantons Bern eine Motion eingereicht. Sie verlangt vom Regierungsrat eine Gesetzesänderung:
1. Vom 15. April bis 31. Juli sind Hunde im Abstand von 50 Metern von Wäldern und in den Wäldern an der Leine zu führen.
2. Vom 15. April bis 31. Juli sind Hunde auf Feldern, in denen möglicherweise Rehgeissen frisch geworfene Kitze setzen, an der Leine zu führen.
Am 20.3.2022 hat der Vorstand der IGKO in einem Brief an den zuständigen Regierungsrat Christoph Ammann ausführlich mit Fakten begründet, weshalb diese Massnahme unnötig ist. Darauf erhielt die IGKO nie eine Antwort. Am 24. Mai 2023 hat der Regierungsrat die Motion als Postulat angenommen. Der Regierungsrat unterstützt die Stossrichtung der Motion und ist gewillt, die bestehende Verordnung über den Wildtierschutz entsprechend anzupassen. Er schreibt sogar von einem Abstand zum Wald von 200m, und dies schon ab 1. April. Das ist extrem. Während 4 Monaten werden die Hunde in ihrem Recht auf freien Auslauf ohne Leine massiv eingeschränkt (Art. 71 Eidg. Tierschutzverordnung). Vom 1.4. bis 31.7. müssten sogar auf vielen Übungsplätzen die Hunde an der Leine gehalten werden. Das wäre im Widerspruch zum kynologischem Sachverstand.
Die IGKO fordert in dieser Petition
Beibehalten der bisherigen Regelung gemäss Art. 7 der kant. Verordnung über Wildtierschutz (WTSchV)
1. Das unbeaufsichtigte Laufenlassen von Hunden ist verboten.
2. Hunde dürfen abseits von Häusern, im Feld oder im Wald nur dann freigelassen wer den, wenn
a) sie von der Begleitperson jederzeit wirksam unter Kontrolle gehalten werden können oder
b) es sich um geeignete Jagdhunde während der Jagdzeit handelt.
Mit dieser Regelung haben die Hundehaltenden die Fallzahlen für Fallwild Rehe (von Hunden gerissen) in den letzten Jahren gesenkt. 2008 waren es 154, 2021 waren es noch 33. Ein Blick auf die Gesamtstatistik des Jagdinspektorates (s. Homepage der IGKO) zeigt eindrücklich die anderen Ursachen für Fallwild. Die 33 Fälle mit Hunderissen machen gerade 1% von total 3235 Fällen aus. Und dies bei 66‘000 Hunden im Kt. Bern.
In den Nachbarkantonen mit Leinenpflicht sind die Fallzahlen ebenfalls rückläufig, aber nicht stärker als im Kanton Bern. Die Hundevereine und Hundeschulen im Kt. Bern haben viel investiert in eine Ausbildung im Sinne der geltenden Vorschriften. Die Eigenverantwortung der Hundehaltenden konnte geweckt werden. Das wird mit keinem Wort anerkannt. Dafür kommt der Regierungsrat mit einer kollektiven Strafe für die grosse Mehrheit der korrekten Hundehalterinnen und Hundehalter. Der Kanton Bern könnte stolz sein, dass er mit einer liberalen Regelung erfolgreich war. Die IGKO ist entschlossen, die bisherige Ausbildungsarbeit fortzusetzen, allenfalls anzupassen, in Abstimmung mit dem Amt für Veterinärwesen und Jagdinspektorat. Damit wäre der Gesellschaftstauglichkeit der Hunde effektiv gedient. Davon würden auch die Rehkitze und das übrige Wild profitieren.
Weiterführende Informationen finden Sie unter: Link