Petition der IGKO gegen die Leinenpflicht im Kanton Bern (Frist bis 25.08.2023)

Link zum Online-Formular Petition gegen die Leinenpflicht im Kanton Bern (Petition läuft bis Freitag, 25.08.2023)

Petition der IGKO Interessengemeinschaft Kynologischer Organisationen im Kanton Bern und angrenzenden Gebieten
Ausgangslage

Am 7.12.2022 hat  Grossrätin Madeleine Amstutz im Grossen Rat des Kantons Bern eine Motion eingereicht. Sie verlangt vom Regierungsrat eine Gesetzesänderung:

1. Vom 15. April bis 31. Juli sind Hunde im Abstand von 50 Metern von Wäldern und in den Wäldern an der Leine zu führen.

2. Vom 15. April bis 31. Juli sind Hunde auf Feldern, in denen möglicherweise Rehgeissen frisch geworfene Kitze setzen, an der Leine zu führen.

Am 20.3.2022 hat der Vorstand der IGKO in einem Brief an den zuständigen Regierungsrat Christoph Ammann ausführlich mit Fakten begründet, weshalb diese Massnahme unnötig ist. Da­rauf erhielt die IGKO nie eine Antwort. Am 24. Mai 2023 hat der Regierungsrat die Motion als Pos­tulat angenommen. Der Regierungsrat unterstützt die Stossrichtung der Motion und ist gewillt,  die bestehende  Ver­ordnung über den Wildtierschutz entsprechend anzupassen. Er schreibt sogar von einem Ab­stand zum Wald von 200m, und dies schon ab 1. April. Das ist extrem. Wäh­rend 4 Monaten werden die Hunde in ihrem Recht auf freien Auslauf ohne Leine massiv einge­schränkt (Art. 71 Eidg. Tierschutzverordnung). Vom 1.4. bis 31.7. müssten sogar auf vielen Übungs­plätzen die  Hunde an der Leine gehalten werden. Das wäre im Widerspruch zum kynologischem Sachver­stand.

Die IGKO fordert in dieser Petition

Beibehalten der bisherigen Regelung gemäss Art. 7 der kant. Verordnung über Wildtierschutz (WTSchV)

   1. Das unbeaufsichtigte Laufenlassen von Hunden ist verboten.

   2. Hunde dürfen abseits von Häusern, im Feld oder im Wald nur dann freigelassen wer­ den, wenn

       a)  sie von der Begleitperson jederzeit wirksam unter Kontrolle gehalten werden können         oder

       b)  es sich um geeignete Jagdhunde während der Jagdzeit handelt.

Mit dieser Regelung haben die Hundehaltenden die Fallzahlen für Fallwild Rehe (von Hunden ge­rissen) in den letzten Jahren gesenkt. 2008 waren es 154, 2021 waren es noch 33. Ein Blick auf die Gesamtstatistik des Jagdinspektorates (s. Homepage der IGKO) zeigt eindrücklich die anderen Ur­sa­chen für Fallwild. Die 33 Fälle mit Hunderissen machen gerade 1% von total 3235 Fällen aus. Und dies bei 66‘000 Hunden im Kt. Bern.

In den  Nachbarkantonen mit Leinenpflicht sind die Fallzahlen ebenfalls rückläufig, aber nicht stär­ker als im Kanton Bern. Die Hundevereine und Hundeschulen im Kt. Bern haben viel investiert in eine Ausbildung im Sinne der geltenden Vorschriften. Die Eigenverantwortung der Hundehalten­den konnte geweckt werden. Das wird mit keinem Wort anerkannt. Dafür  kommt der Regierungs­rat mit einer kollektiven Strafe für die grosse Mehrheit der korrekten Hundehalterinnen und Hun­dehalter. Der Kanton Bern könnte stolz sein, dass er mit einer liberalen Regelung erfolgreich war.  Die IGKO ist entschlossen, die bisherige Ausbildungsarbeit fortzusetzen, allenfalls anzupassen, in Abstim­mung mit dem Amt für Veterinärwesen und Jagdinspektorat. Damit wäre der Gesell­schaftstaug­lichkeit der Hunde effektiv gedient. Davon würden auch die Rehkitze und das übrige Wild profitieren.

Weiterführende Informationen finden Sie unter:  Link

Kommentar verfassen