Anfahrt zum Hundeplatz

Auf der Burdorfstrasse Ausfahrt Oberdiessbach Richtung Konolfingen. In einer Linkskurve, rechts wäldlich, geht es rechts ein kleiner steiler Weg den Wald zum Hundeplatz hinab.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Miete vom Hunde-Ausbildungsplatz

Der Hundeausbildungsplatz Oberdiessbach wird auch untervermietet. Diese Mieten können wiederkehrend oder auch für einzelne Anlässe sein.

Hundeausbildung ohne Druck und gewaltfrei ist unser grösstes Credo. Dies gilt auch für die Nutzung vom Hundeausbildungsplatz in Oberdiessbach. Gerne nehmen wir Anfragen entgegen und möchten die genauen Tätigkeiten kennen. Zudem vermeiden wir Konkurrenzsituationen unter den Mietern. Aus diesen Gründen behalten wir uns eine entsprechende Zu- beziehungsweise Absage vor. Neue Zusagen erfolgen ausdrücklich mit dem Vorbehalt, dass der Platz nur bis zum Zeitpunkt eines eigenen Bedarf durch das Hunde-Bildungszentrum vermietet wird.

Aktueller Belegungsplan

Anfragen für den Hundearbeitsplatz Oberdiessbach

Für Entsprechende Anfragen steht Ihnen Remo Ducret (Mobile: 078 879 06 14 / Mail: remo@hundebildungszentrum.dog) gerne zur Verfügung.
Die verfügbaren Zeiten sind im oben stehenden Belegungsplan ersichtlich.

Platzordnung HAP – Hundeausbildungsplatz

Die folgende Platzordnung ist vom Vermieter vorgegeben und gilt auch für Teilnehmer/innen vom Hunde-Bildungs-Zentrum:

  • Der Übungsplatz kann während 12 Monaten im Jahr benützt werden. Während den Benützungszeiten sind Unterhaltsarbeiten auf dem Platz (z.B. Rasen mähen) zu dulden. Auf dem Zufahrtsweg erfolgt kein Winterdienst.
  • Das Welpengelände (Umzäunung im Innern des Platzes darf nicht betreten werden.
  • Die Benützungszeiten sind einzuhalten (Morgen: 08:00-12:00; Nachmittag: 13:00-17:00; Abend: 18:00-22:00).
  • Für Material steht kein Platz zur Verfügung. Ausbildungsmethoden die gegen die Tierschutzgesetzgebung verstossen sind nicht statthaft und haben den Verweis vom Platz zur Folge.
  • Auf dem Übungsplatz dürfen Hunde nicht versäubert werden. „Notfälle“ sind aufzunehmen!
  • Der Hundekot ist auch im angrenzenden Waldteil aufzunehmen.
  • Grundsätzlich gilt: Hunde, die nicht arbeiten, sind anzuleinen oder im Auto zu versorgen. Das Anbinden von Hunden an Zaunpfosten, Beleuchtungsmasten etc. ist untersagt.
  • Die Durchfahrt entlang dem Übungsplatz muss für Dritte jederzeit gewährleistet sein.
  • Die heute bestehenden Parkplätze vor dem Übungsgelände dürfen benützt werden.
  • Das Übungsmaterial und Einrichtungen sind sorgfältig zu behandeln. Beschädigungen sind zu melden. Material und Einrichtungen sind nicht Bestandteil der Platzmiete.
  • Jeder Benützer ist für die versicherungstechnischen Belange selber verantwortlich und benützt den Platz auf eigene Verantwortung. Jegliche Verantwortung für Haftungsfragen betr. Menschen-/Tier- und Sachschäden wird abgelehnt.
  • Auf Fussgänger, Jogger, Reiter etc. ist gebührend Rücksicht zu nehmen.
  • Jeder Benützer des HAP anerkennt die vorliegende Platzordnung.
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